Preise und Schulsatzung

Das Beste in der Musik steht nicht in den Noten... (Gustav Mahler)

 

 

 

 

 Erste Schnupperstunde 20 Min. Gratis.

 

 

 

 

SCHULSATZUNG 

für Eltern und Schüler 

(allgemeine Geschäftsbedingungen)

  

Pflichten der Lehrkraft, Pflichten des/der Schüler/n, Unterrichtsmaterial 

Die Lehrkraft führt den Unterricht in voller Verantwortung für sachgemäße und regelmäßige Unterweisung durch. Der/die Schüler/in verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig zu besuchen und zu Hause in erforderlichem Umfang zu üben. Unterrichtsmaterialien wie Noten und Instrumente werden von dem/r Schüler/n auf eigene Kosten eingebracht.

 

Unterrichtsvertrag

Der Unterrichtsvertrag wird mündlich mit Erklärung und Einverständnis von Schulsatzung abgeschlossen. 

  

Vertragspartei 

Ist der/die Schüler/in bei Vertragsschluss minderjährig, ist Vertragspartei der Lehrkraft die/der Erziehungsberechtigte. Ist bei 

Vertragsschluss der/die Schüler/in volljährig, ist Vertragspartei der Lehrkraft der/die Schüler/in.

  

Unterrichtsort

Der Unterricht findet in den Räumen der Lehrkraft statt.

  

 

Unterrichtsausfall 

Wegen Verhinderung der Lehrkraft ausfallende Unterrichtsstunden sind zu vergüten und werden nachgeholt. 

Vom/von der Schüler/n mindestens 2 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtsbeginn abgesagte Stunden sind zu vergüten

und werden auf Wunsch des/der Schüler/n mit Zustimmung der Lehrkraft nachgeholt.

Der/die Schüler/in verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine

unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. 

 

Feiertage /Ferien

An den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. 

Während den Ferien wird nur nach Vereinbarung zwischen Lehrkraft und Schülern unterrichtet.

 

 

Honorar / Fälligkeit 

 

Das Honorar versteht sich als Jahresgebühr, die für ca. 36 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr kalkuliert ist und je nach

Unterrichtszeit 360 € (20 Min.), 540 € (30 Min.) oder 768 €  (45 Min.) Jährlich beträgt. 

 

Das Jahreshonorar ist zahlbar in 12 gleichen Raten, die auch während der Schulferien zu entrichten sind. 

Die Raten sind jeweils bis spätestens zum 15. eines jeden laufenden Monats zur Zahlung fällig und werden wie folgt per

Dauerauftrag entrichtet. 

 

Der Überweisungstermin ist zum 1. oder 15. jedes Monats.

Zum Beispiel: Rechnung vom Dezember ist am 1.Januar zu überwiesen (also rückwirkend).

  

Kündigung 

Der Unterricht kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.

 

   

 

 

 

Klavier, Keyboard, Theorie (1 Pers.)

 

20 Minuten        30 Euro pro Monat.

30 Minuten        45 Euro pro Monat.

45 Minuten        64 Euro pro Monat.

 

 

 Gesang (1 Pers.)

 

20 Minuten        30 Euro pro Monat. 

30 Minuten        45 Euro pro Monat.

45 Minuten        64 Euro pro Monat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Musik spricht für sich allein, vorausgesetzt, wir geben ihr eine Chance... (Yehudi Menuhin)

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